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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10, 20 Sa 788/10   

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https://dejure.org/2011,35509
LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10, 20 Sa 788/10 (https://dejure.org/2011,35509)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2011 - 20 Sa 659/10, 20 Sa 788/10 (https://dejure.org/2011,35509)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2011 - 20 Sa 659/10, 20 Sa 788/10 (https://dejure.org/2011,35509)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10
    Dabei bezog er sich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07).

    Das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) seine bisherige Rechtsprechung zum Erlöschen von Urlaubsansprüchen in den Fällen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit aufgegeben und im Wege einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung der Bestimmungen des § 7 Abs. 3 und Abs. 4 BUrlG entschieden, dass gesetzliche Urlaubsansprüche nicht erlöschen, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deswegen arbeitsunfähig seien.

    Er setzt sich aus rechtlicher Sicht mit der Entscheidung des BAG vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) auseinander und ist der Ansicht, dass dort ein verfassungsrechtlich begründetes Rückwirkungsverbot verletzt wird.

    Einem tariflich angeordneten Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs und seiner Abgeltung steht dem klaren Richtlinienrecht und der gesicherten Rechtsprechung des EuGH, kein Unionsrecht entgegen (vgl. BAG Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - AP BUrlG § 7 Nr. 39).

    Dabei hat das Bundesarbeitsgericht die Auslegungsregel aufgestellt, dass für einen Regelungswillen der Tarifvertragsparteien, der zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Ansprüchen unterscheidet, deutliche Anhaltspunkte bestehen müssen (vgl. BAG Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - aaO.).

    Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - aaO.) ist § 7 Abs. 3 BUrlG richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die zeitlichen Beschränkungen des Urlaubsanspruchs im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Bezugs- und/oder Übertragungszeitraums nicht bestehen.

    Es entspricht Wortlaut, Systematik und Zweck der innerstaatlichen Regelungen, wenn die Ziele des Art. 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/88/EG und der regelmäßig anzunehmende Wille des nationalen Gesetzgebers zur ordnungsgemäßen Umsetzung von Richtlinien berücksichtigt werden (vgl. im Einzelnen zur richtlinienkonformen Rechtsfortbildung durch teleologische Reduktion BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 aaO.).

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10
    Daran hat das Bundesarbeitsgericht auch nach Kritik in Rechtssprechung und Literatur festgehalten (siehe BAG Urteil vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - juris).

    Die nötigen besonderen Umstände für innerstaatlichen Vertrauensschutz seien seit dem Ende der Umsetzungsfrist für die erste Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG am 23.11.1996 nicht länger gegeben (vgl. ausführlich BAG Urteil vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - AP Nr. 3 zu § 125 SGB IX).

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10
    Diese Richtlinie steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, nach denen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortbestand, weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte (vgl. EuGH 20.01.2009 - C-350/06, C-520/06).

    Diese tarifliche Regelung steht jedoch mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wie sie sich im Anschluss an die bereits genannte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH Urteil vom 20.01.2009 - C 350/06 - NZA 2009, 135) entwickelt hat, nicht im Einklang.

  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10
    Denn bei der Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung handele es sich nicht um eine synallagmatische Hauptpflicht (vgl. LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10

    Erwerbsunfähigkeitsrente, Befristete Rente, Arbeitsverhältnis, ruhendes,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10
    Denn bei der Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung handele es sich nicht um eine synallagmatische Hauptpflicht (vgl. LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09).
  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89

    Erwerbsunfähigkeit und Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10
    Weder einer Arbeitsunfähigkeit allein (vgl. BAG Urteil vom 05.02.1998 - 10 AZR 298/97 - juris) noch die bloße Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente hat Auswirkungen auf die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (vgl. BAG Urteil vom 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - BAGE 65, 187).
  • BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10
    Weder einer Arbeitsunfähigkeit allein (vgl. BAG Urteil vom 05.02.1998 - 10 AZR 298/97 - juris) noch die bloße Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente hat Auswirkungen auf die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (vgl. BAG Urteil vom 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - BAGE 65, 187).
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10
    Diese auf eine finanzielle Vergütung iSv. Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie gerichtete Forderung bleibt in ihrem Bestand davon unberührt, dass die Arbeitsunfähigkeit des Klägers über das Ende des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraumes andauerte (BAG Urteil vom 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - EzA § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 17).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10
    Ein Arbeitsverhältnis ruht dann, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten, nämlich die Pflicht des Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung suspendiert sind und somit der jeweilige der Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht mehr Verlangen und Durchsetzen kann (vgl. BAG Urteil vom 14.03.2006 - 9 AZR 312/05 - BAGE 117, 231).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10
    Mit Ausnahme der Beendigung des Arbeitsverhältnisses war dieser Anspruch an dieselben Voraussetzungen gebunden wie der Urlaubsanspruch selbst (siehe dazu BAG, Urteil vom 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 11).
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05

    Urlaub - Erfüllung - AZV-Tag

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 20 Sa 1790/11

    Urlaubsanspruch während Erwerbsunfähigkeit - Verfall nach 15 Monaten

    Nach anderer Ansicht ist Voraussetzung für das Entstehen des Urlaubsanspruchs lediglich der Bestand des Arbeitsverhältnisses (vgl. z.B. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.03.2011 - 20 Sa 659/10; Hessisches LAG, Urteil vom 29.03.2011 - 15 Sa 191/10; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 02.12.2010 - 22 Sa 59/10; LAG Köln Urteil vom 17.09.2010 - 4 Sa 584/10; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10).

    Insoweit verbleibt die erkennende Kammer bei ihrer Entscheidung vom 16.03.2011(20 Sa 659/10).

    Insoweit gibt die Kammer ihre vorhergehende Rechtsprechung auf (Urteil vom 16.03.2011 - 20 Sa 659/10).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 19 Sa 795/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch - dauerhaft erkrankter Arbeitnehmer - konkludente

    Davon gehen etwa aus die Landesarbeitsgerichte Baden-Württemberg im Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 -, das Landesarbeitsgericht Köln im Urteil vom 17.09.2010 - 4 Sa 584/10 -, das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 -, das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main im Urteil vom 29.03.2011 - 15 Sa 191/10 -, das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10 -, das Landesarbeitsgericht Köln im Urteil vom 10.08.2011 - 9 Sa 394/11 - und wohl auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 16.03.2011 - 20 Sa 659/10 - mit jeweils weiterem Nachweis.
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